Ein Versorger möchte ein Leitungsrecht in Ihr Grundbuch eintragen lassen. Eine neue Wasserleitung wird verlegt. Ggf. wird die bauliche Nutzbarkeit Ihres Grundstückes nachhaltig beeinträchtigt. Sie erwarten eine Entschädigung.
Ein Altenteil (Bauernhof) soll Bestandteil einer Immobilienbewertung werden, da der Hof verkauft wird, jedoch der im Ruhestand befindliche Bauer ein Altenteil (Wohnrecht in Verbindung mit Versorgungsleistungen oder Pflegeleistungen) im Grundbuch stehen hat. Diese oder ähnliche Rechte, wie auch bspw. Nießbrauch oder Wohnungsrechte lösen, abhängig vom Alter und dem zu erwartenden Sterbedatum des Berechtigten, eine Wertminderung aus, da ein Käufer diese Leistungen übernehmen muss oder auf Mieterträge bis zum Ableben des Berechtigten verzichten muss.
Bei derartigen Rechten und Belastungen ist die Hilfe eines qualifizierten Immobiliensachverständigen, der über ausreichende Erfahrungen in diesem Bereich verfügt, nötig.
Haben Sie Problemstellungen mit Rechten und Belastungen im Grundbuch, als Kaufinteressent oder Immobilienveräußerer? Wir helfen Ihnen.

Isabelle Dieckmann und Matthias Kirchner sind seit über 30 Jahren beruflich in der deutschen Immobilienwirtschaft aktiv und über 25 Jahre als Immobiliensachverständige u.a. in Bayern ansässig. Isabelle Dieckmann ist von der IHK Bodensee- Oberschwaben öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Diplomingenieur (FH), Freie Architektin, Diplom-Sachverständige (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten. Matthias Kirchner ist Dipl.-Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten (DIA), Immobilienwirt (VWA-Dipl.) und Kfm. Grundstücks- und Wohnungswirtschaft (IHK) und nach der EU-Norm DIN ISO 17024 zertifiziert.