In unserer Immobilienwertermittlungs-Praxis ist der Erbfall mit Immobilienvermögen in München oder Bayern der Regelfall im Bereich der Privatgutachten.

Fast immer stehen die Erben vor ähnlichen Fragestellungen. Soll ein Erbe das Haus übernehmen und die Miterben ausgezahlt werden? Soll das Haus von einem Erben federführend verkauft und die Miterben aus dem Kaufpreis befriedigt werden?

Ist der Erbfall u.U. noch nicht eingetreten aber Behörden verlangen wegen der Pflegekosten, die der künftige Erblassers verursacht, die Verwertung der Immobilie, usw.. In solchen und ähnlichen Fällen führen wir mit einem Verkehrswertgutachten den gerichtsverwertbaren Nachweis, dass ein Immobilienvermögen bspw. in München oder im südlichen Bayern zu einem bestimmten Zeitpunkt einen bestimmten Wert besaß.

So können Sie gegenüber Miterben eine Auszahlungslösung vorbereiten oder gegenüber Sozialbehörden nachweisen, dass Sie das Immobilienvermögen nicht verschenkt haben. Was Geschäftsleute häufig praktizieren, kann auch in einer vorweggenommenen Erbfolge eine Lösung sein.

Die Parteien (in diesem Fall Erblasser und Erben) bestellen aus einem Vertrag (hier Erbvertrag) heraus einen Sachverständigen, der den Immobilienwert zu einem Wertermittlungsstichtag bestimmen soll. So kann die Erbmasse ggf. vor dem Erbfall monetär definiert und vertragsfähig gemacht werden. Andererseits kann in einem Erbvertrag das Immobilienvermögen einem Erben zugesprochen werden mit der Maßgabe, dass dieser die anderen Erben auf Basis des Verkehrswertes ausbezahlen muss. Auch hier wird aus dem Vertrag heraus ein Sachverständiger bestellt.

Grundsätzlich ist es eine gute Lösung, bevor ein Immobilieneigentum dem Risiko einer Teilungsversteigerung ausgesetzt wird oder ein Familienstreit ausbricht, den möglichen Erbfall vertraglich und sachverständig vorab zu regulieren. Wir unterstützen Sie dabei gern.